Der Elternbeirat im katholischen Kinderhaus Sankt Joachim.

Der Elternbeirat wird jedes Jahr im September/Oktober für das laufende Kinderhausjahr gewählt.

Aufgaben

Die Grundlagen für die Arbeit des Elternbeirats beschreibt Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört die Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger des Kinderhauses – als Mittler, Initiator und Unterstützer.

In enger Abstimmung mit der Kinderhausleitung unterstützen die Mitglieder des Elternbeirates bei der Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Kinderhausalltages, so z.B. beim Flohmarkt, Fasching etc.